Auswir­kungen auf Ver­träge

So beein­flusst der Energie­markt Ihren Vertrag

Als Konsequenz aus der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von ursprünglichen 7% für Gas- und Wärmelieferung zum 01.04.2024 erneut auf 19% erhöht. In Ihrer Schlussrechnung werden entsprechende Verbräuche bis zum 31.03.2024 mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % berücksichtigt.

Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wich­tigsten Ant­worten.

Berücksichtigt mein Abschlag neue gesetz­liche Rege­lungen?

Hier erklären wir, was aktuell Ihren Ab­schlag beein­flusst.

Nach­zahlung zu hoch – was tun?

Hier er­fahren Sie, wohin Sie sich wen­den können.

Wie unterscheiden sich Grund- & Ersatzversorgung?

Hier erklären wir den Unterschied.

Fragen zu Abschlägen und Rechnung

Mit der Jahres­verbrauchs­abrechnung 2023 habe ich einen neuen Abschlags­plan erhalten. Welche Ent­lastungen sind dort berück­sichtigt?

Ihr neuer Abschlagsplan beinhaltet alle umsatzsteuerlichen Entlastungen, welche bis zum 31.03.2024 Gültigkeit besitzen. Das heißt, der Berechnung der Gas­abschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehr­wert­steuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gas­abschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehr­wert­steuer in Höhe von 19 %.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bleibt der monatliche Abschlag im gesamten Zeitraum – trotz unterschiedlicher Umsatzsteuersätze – gleich. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Kundenportal erledigen

Wie wirkt sich die Mehr­wert­steuer-Änderung auf meine Rech­nung aus?

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % wurde ursprünglich eingeführt, um die Gasverbraucher zu entlasten. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Mehrwertsteuersenkung nun zum 01.04. wieder aufgehoben. 

Demnach werden in Ihrer Rechnung zwei unterschiedliche Steuersätze berücksichtigt: Verbräuche werden für den Zeitraum 01.01.- 31.03.2024 abgegrenzt und mit 7% abgerechnet, während Verbräuche ab dem 01.04.2024 mit 19 % versteuert werden.

Wann sollte ich selbst meinen Abschlag anpassen?

Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vor­jahres und der aktuellen Preise. Die Abschlags­höhe wird mit jeder Jahres­verbrauchs­abrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie auf­grund geänderter Verbrauchs­verhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kunden­portal ändern.

Warum ist in meiner Jahresverbrauchsabrechnung noch eine Preisbremse enthalten?

Die Preisbremse gilt für das Jahr 2023. Da in der Jahresverbrauchsabrechnung teilweise noch Zeiträume aus dem Jahr 2023 abgerechnet werden, kann es sein, dass in Ihrer JVA die Preisbremse auch 2024 noch enthalten ist.

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